Steuerstrafverfahren

Steuerstraf / Ermittlungsverfahren

Wenn die Steuerfahndung ermittelt, muss schnell und qualifiziert gehandelt werden.

Steuerfahnder nutzen den Überraschungseffekt und verleiten die Steuerpflichtigen oftmals zu unbedachten Äußerungen. Das Steuerstrafverfahren kann unter Umständen zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz werden. Nachteilige Folgen für Gesundheit und Familie sind nicht auszuschließen.

Für eine Durchsuchung der Steuerfahndung gibt es vielfältige Ansätze. Das können Hinweise von entlassenen Mitarbeitern, neidischen Mitkonkurrenten oder Nachbarn, der geschiedenen / betrogenen Ehefrau, der Ex-Freundin oder Lebensgefährtin, unzufriedenen Lieferanten oder Geschäftspartnern sein, aber auch Feststellungen im Rahmen von Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfungen bei Kunden, Lieferanten, Banken sowie dritten Personen. Auch außergewöhnliche Feststellungen von Sachbearbeitern bei der Einkommensteuerveranlagung oder Betriebsprüfung können eine Fahndungsprüfung auslösen (z.B. größere Entnahmen).

Sofern die Steuerstraftat noch nicht entdeckt ist, muss geprüft werden, inwieweit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten ist. Oftmals bleibt hier wenig Zeit für Überlegungen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, den eigenen Steuerberater nicht als Steuerstrafverteidiger einzubinden.

Sollten bereits Ihnen bekannte Steuerfahndungs-Maßnahmen oder ein Zugriff der Steuerfahndung erfolgt sein, bleiben Sie ruhig und setzen Sie mich in Kenntnis, damit ich mit Ihnen das richtige Verhalten abstimmen kann. Bitte lassen Sie sich von einer solchen Situation nicht von den ermittelten Personen einschüchtern und zu voreiligen, unbedachten Aussagen verleiten.Sie machen keine Aussage, bevor Sie mich hinzugezogen haben.

Sofern das anschließende Ermittlungsverfahren nicht beendet werden kann und es womöglich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, vertrauen Sie auf mein Verhandlungsgeschick. Bereits im Vorfeld können gewissen Absprachen mit Staatsanwaltschaft und Richter getroffen werden (Deal). 

Sofern Sie steuerlich beraten werden, vertrete ich Sie bei vollem Mandatsschutz.
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